Öffentliche Stellenausschreibung
Der Landkreis Vorpommern-Rügen steht für eine moderne, bürgerfreundliche
und dienstleistungsorientierte Verwaltung.
Unsere ca. 1.400 Kolleginnen und Kollegen der Kreisverwaltung kümmern
sich um die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger an mehreren Standorten im
gesamten Landkreis.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir Verstärkung als:
im Fachdienst
am Standort
in
Teilzeitwünsche können erörtert werden.
Die Ausschreibungsfrist endet mit Ablauf des
Folgende Aufgaben erwarten Sie:
· Die Wahrnehmung von Aufgaben der unteren
Wasserbehörde nach Bundes- und Landesrecht als Träger öffentlicher Belange:
o
Abgeben von Stellungnahmen, Beurteilen und
Erteilen von Einvernehmen zu Fachplanungen und Zulassungsanträgen anderer
Behörden durch Beteiligung im Bauordnungsverfahren des Bauamtes und an
Planungsanzeigen zur Errichtung von Infrastrukturanlagen der Kreisplanung,
o
Überprüfen der Umsetzung von Entscheidungen
(Vorortkontrollen durchführen).
· Die Wahrnehmung von Aufgaben der unteren
Wasserbehörde nach Bundes- und Landesrecht im Vollzug für Gewässer 1. und 2.
Ordnung bzw. das Grundwasser:
o
Bearbeiten von Erlaubnisverfahren nach § 8 und § 10
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Einleitung aus Kleinkläranlagen ggf.
Treffen von Entscheidungen nach § 13 und § 17 WHG sowie nach § 117 Landeswassergesetz
(LWaG),
o
Durchführen von Anzeigeverfahren nach § 49 WHG im
Zusammenhang mit Erdwärmekollektoren bzw. mit erlaubnisfreien
Grundwasserentnahmen nach § 46 WHG in Verbindung mit § 32 LWaG,
o
Treffen von Entscheidungen zur erlaubnisfreien
Grundwasserentnahme sowie nach § 82 LWaG für bauliche
Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern ohne hydraulische
Beurteilung,
o
Entscheiden über die Abwasserbeseitigungspflicht
für Einzelgrundstücke ohne komplexe Betrachtung bzw. im Zusammenhang mit dem
abflusslosen Sammeln von Abwasser ohne Gewässerbenutzung,
o
Treffen von Entscheidungen nach der Verordnung über
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen auf Grundlage der § 62 WHG,
o
Treffen von Entscheidungen zu oberirdischen
Gewässern: Teilnahme an Gewässerschauen sowie zum Grundwasserschutz,
·
Die Bearbeitung von Anträgen in Wasserschutz- und
Überschwemmungsgebieten:
o
Treffen von Entscheidungen nach § 52 bzw. § 136
Abs. 3 LWaG im Zusammenhang mit Verfahren der
Beteiligung als Träger öffentlicher Belange oder im Vollzug der Aufgaben der
unteren Wasserbehörde für das Grundwasser,
·
Überprüfen der Umsetzung von Entscheidungen,
·
Erarbeiten einer Abgabeverfügung zur Weitergabe des
Widerspruchs an die zentrale Widerspruchsstelle,
·
Verfolgen und Ahnden von Ordnungswidrigkeiten.
·
Die Wahrnehmung der Gewässeraufsicht im Sinne der
Auflagenüberwachung für Entscheidungen und Festlegungen nach § 100 WHG:
o
Wahrnehmen der Gewässeraufsicht gemäß § 100 WHG einschließlich
das Anordnen zum Vollzug des Wasserechtes,
o
Mitwirken bei Cross-Compliance-,
Bundesimmissionsschutz- und Industrieemissionskontrollen sowie
o
Überwachen von Anlagen mit wasserrechtlicher
Relevanz insbesondere Kleinkläranlagen, abflusslose Sammelgruben,
landwirtschaftliche Betriebe.
Unsere Einstellungsvoraussetzungen sind:
·
Facharbeiterausbildung und erfolgreich
abgeschlossener Angestelltenlehrgang II oder Verwaltungsfachangestellte/r und
erfolgreich abgeschlossener Angestelltenlehrgang II oder Verwaltungsfachwirt/in,
Diplomverwaltungswirt/-in FH oder Bachelor of Laws,
Verwaltungsbetriebswirt oder vergleichbare Qualifikation oder
·
abgeschlossene Hochschulausbildung (FH) und
mehrjährige berufliche Erfahrungen im Bereich der öffentlichen Verwaltung,
·
Fahrerlaubnis Klasse B und die Bereitschaft zum
Führen von Dienst-PKW.
Dazu erwarten wir folgende Kenntnisse
und Fähigkeiten:
Wünschenswert sind:
Das
Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach
Chancengleichheit und selbstbestimmte Teilhabe schwerbehinderter und gleichgestellter
Menschen sowie eine respektvolle Zusammenarbeit sind nicht nur gesetzlich
vorgeschrieben, sondern innerhalb des Landkreises Vorpommern-Rügen fest
verankerte Grundsätze.
Hinweise zur
Bewerbung:
Ihre aussagefähige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen
(Bewerbungsanschreiben, lückenloser Lebenslauf, Studien- und Berufsabschlüsse,
Arbeitszeugnisse und Seminar- und Lehrgangsnachweise) übermitteln Sie bitte
über das elektronische
Bewerberportal. Eingangsbestätigungen
und Einladungen zu persönlichen Gesprächen versenden wir grundsätzlich per
E-Mail. Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen,
insbesondere Fahrkosten, werden durch den Landkreis Vorpommern-Rügen nicht
erstattet.
Sollte Ihnen im ausdrücklichen Einzelfall eine Bewerbung auf dem
elektronischen Weg über das Bewerberportal nicht möglich sein, richten Sie Ihre
Bewerbung bitte in Papierform an den
Landkreis Vorpommern-Rügen
Der Landrat
Fachgebiet Personalmanagement
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund
Reichen Sie bitte alle Unterlagen nur als Kopien ein (keine
Original-Dokumente) und verzichten dabei auf die Verwendung von Bewerbungsmappen.
Bewerbungen per E-Mail werden nicht berücksichtigt. Zur Rücksendung von
Bewerbungsunterlagen in Papierform ist die Beilage eines frankierten Umschlages
erforderlich. Nach Ablauf des Stellenbesetzungsverfahrens werden alle
Unterlagen gemäß Datenschutzverordnung vernichtet.
Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen
Stralsund,
im Auftrag
Robin Kagels
Fachdienstleiter Personal und Organisation
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