Sachbearbeiter/in Gewässeraufsicht (m/w/d) unbefristet im Fachdienst Umwelt am Standort Grimmen in Vollzeit

Stellenausschreibung

Landkreis Vorpommern-Rügen

Öffentliche Stellenausschreibung

Der Landkreis Vorpommern-Rügen steht für eine moderne, bürgerfreundliche und dienstleistungsorientierte Verwaltung.

Unsere ca. 1.400 Kolleginnen und Kollegen der Kreisverwaltung kümmern sich um die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger an mehreren Standorten im gesamten Landkreis.

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir Verstärkung als:

Sachbearbeiter/in Gewässeraufsicht VII (m/w/d)                               

im Fachdienst Umwelt  
am Standort Grimmen

unbefristet
in Vollzeit   
Teilzeitwünsche können erörtert werden.

Die Ausschreibungsfrist endet mit Ablauf des 5. Mai 2026.

Folgende Aufgaben erwarten Sie:

·        Die Wahrnehmung von Aufgaben der unteren Wasserbehörde nach Bundes- und Landesrecht als Träger öffentlicher Belange:

o   Abgeben von Stellungnahmen, Beurteilen und Erteilen von Einvernehmen zu Fachplanungen und Zulassungsanträgen anderer Behörden durch Beteiligung im Bauordnungsverfahren des Bauamtes und an Planungsanzeigen zur Errichtung von Infrastrukturanlagen der Kreisplanung,

o   Überprüfen der Umsetzung von Entscheidungen (Vorortkontrollen durchführen).

·        Die Wahrnehmung von Aufgaben der unteren Wasserbehörde nach Bundes- und Landesrecht im Vollzug für Gewässer 1. und 2. Ordnung bzw. das Grundwasser:

o   Bearbeiten von Erlaubnisverfahren nach § 8 und § 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Einleitung aus Kleinkläranlagen ggf. Treffen von Entscheidungen nach § 13 und § 17 WHG sowie nach § 117 Landeswassergesetz (LWaG),

o   Durchführen von Anzeigeverfahren nach § 49 WHG im Zusammenhang mit Erdwärmekollektoren bzw. mit erlaubnisfreien Grundwasserentnahmen nach § 46 WHG in Verbindung mit § 32 LWaG,

o   Treffen von Entscheidungen zur erlaubnisfreien Grundwasserentnahme sowie nach § 82 LWaG für bauliche Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern ohne hydraulische Beurteilung,

o   Entscheiden über die Abwasserbeseitigungspflicht für Einzelgrundstücke ohne komplexe Betrachtung bzw. im Zusammenhang mit dem abflusslosen Sammeln von Abwasser ohne Gewässerbenutzung,

o   Treffen von Entscheidungen nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen auf Grundlage der § 62 WHG,

o   Treffen von Entscheidungen zu oberirdischen Gewässern: Teilnahme an Gewässerschauen sowie zum Grundwasserschutz,

·         Die Bearbeitung von Anträgen in Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten:

o   Treffen von Entscheidungen nach § 52 bzw. § 136 Abs. 3 LWaG im Zusammenhang mit Verfahren der Beteiligung als Träger öffentlicher Belange oder im Vollzug der Aufgaben der unteren Wasserbehörde für das Grundwasser,

·         Überprüfen der Umsetzung von Entscheidungen,

·         Erarbeiten einer Abgabeverfügung zur Weitergabe des Widerspruchs an die zentrale Widerspruchsstelle,

·         Verfolgen und Ahnden von Ordnungswidrigkeiten.

·         Die Wahrnehmung der Gewässeraufsicht im Sinne der Auflagenüberwachung für Entscheidungen und Festlegungen nach § 100 WHG:

o   Wahrnehmen der Gewässeraufsicht gemäß § 100 WHG einschließlich das Anordnen zum Vollzug des Wasserechtes,

o   Mitwirken bei Cross-Compliance-, Bundesimmissionsschutz- und Industrieemissionskontrollen sowie

o   Überwachen von Anlagen mit wasserrechtlicher Relevanz insbesondere Kleinkläranlagen, abflusslose Sammelgruben, landwirtschaftliche Betriebe.

Unsere Einstellungsvoraussetzungen sind:

·         Facharbeiterausbildung und erfolgreich abgeschlossener Angestelltenlehrgang II oder Verwaltungsfachangestellte/r und erfolgreich abgeschlossener Angestelltenlehrgang II oder Verwaltungsfachwirt/in, Diplomverwaltungswirt/-in FH oder Bachelor of Laws, Verwaltungsbetriebswirt oder vergleichbare Qualifikation oder

·         abgeschlossene Hochschulausbildung (FH) und mehrjährige berufliche Erfahrungen im Bereich der öffentlichen Verwaltung,

·         Fahrerlaubnis Klasse B und die Bereitschaft zum Führen von Dienst-PKW.

Dazu erwarten wir folgende Kenntnisse und Fähigkeiten:

  • Verantwortungsbewusstsein, Konfliktfähigkeit und Kommunikationsfähigkeit,
  • Analyse- und Entscheidungsfähigkeit sowie selbstständige, zielorientierte und eigenverantwortliche Arbeitsweise.

 

Wünschenswert sind:

  • Berufliche Erfahrungen im Tätigkeitsbereich.

 

Ihre Vorteile:

Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung (TVöD-VKA).

  • Eingruppierung in die Entgeltgruppe EG 9b TVöD-VKA sofern die tariflichen Voraussetzungen vorliegen
  • Jahressonderzahlung, Erholungsbeihilfe, Jubiläumszahlung und vermögenswirksame Leistungen
  • Gutscheinsystem: monatlich 50 Euro netto, jährlich 60 Euro netto zum Geburtstag
  • zusätzliche Altersvorsorge bei der Zusatzversorgungskasse Mecklenburg-Vorpommern (als Tarifbeschäftigte/r)
  • 30 Tage Erholungsurlaub nach § 26 TVöD, bezahlte Freistellung am 24. & 31. Dezember
  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie (flexible Arbeitszeitmodelle, ortsunabhängiges Arbeiten)
  • attraktive Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung (Angebote für medizinische Checks/Gesundheitsscreenings, Blutspenden, Impulsvorträge, Präventionskurse, Workshops/Seminare, Sportveranstaltungen und vieles mehr)  
  • zusätzliche arbeitsmedizinische Angebote
  • Freistellung für teambildende Maßnahmen
  • Unterstützung bei der Suche nach Wohnraum, Betreuungs- und Bildungsangeboten, Freizeitmöglichkeiten etc. durch unser hauseigenes Welcome Center (03831 357-1258)

Chancengleichheit und selbstbestimmte Teilhabe schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen sowie eine respektvolle Zusammenarbeit sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern innerhalb des Landkreises Vorpommern-Rügen fest verankerte Grundsätze.

Hinweise zur Bewerbung:

Ihre aussagefähige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Bewerbungsanschreiben, lückenloser Lebenslauf, Studien- und Berufsabschlüsse, Arbeitszeugnisse und Seminar- und Lehrgangsnachweise) übermitteln Sie bitte über das elektronische Bewerberportal. Eingangsbestätigungen und Einladungen zu persönlichen Gesprächen versenden wir grundsätzlich per E-Mail. Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, insbesondere Fahrkosten, werden durch den Landkreis Vorpommern-Rügen nicht erstattet.

Sollte Ihnen im ausdrücklichen Einzelfall eine Bewerbung auf dem elektronischen Weg über das Bewerberportal nicht möglich sein, richten Sie Ihre Bewerbung bitte in Papierform an den

Landkreis Vorpommern-Rügen
Der Landrat
Fachgebiet Personalmanagement
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund

Reichen Sie bitte alle Unterlagen nur als Kopien ein (keine Original-Dokumente) und verzichten dabei auf die Verwendung von Bewerbungsmappen. Bewerbungen per E-Mail werden nicht berücksichtigt. Zur Rücksendung von Bewerbungsunterlagen in Papierform ist die Beilage eines frankierten Umschlages erforderlich. Nach Ablauf des Stellenbesetzungsverfahrens werden alle Unterlagen gemäß Datenschutzverordnung vernichtet.

Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen Frau Klang vom Fachgebiet Personalmanagement unter der Telefonnummer 03831 357-1423 gerne zur Verfügung.

Stralsund, 16. April 2026

im Auftrag

Robin Kagels
Fachdienstleiter Personal und Organisation

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